Kodex für Beiräte in der Epidemiologie

Kodex für Beiräte in der Epidemiologie

der DGEpi, der gmds und der DGSMP:

Viele Forschungsvorhaben bzw. Institutionen in der Epidemiologie verfügen über einen eigenen Beirat, der häufig interdisziplinär zusammengesetzt ist. Ein Beirat kann unterschiedliche Aufgaben haben, z.B. in den Bereichen externe Qualitätssicherung, Wissenstransfers und Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Erwartungen und Wahrnehmung können je nach Interessengruppe (Projektträger, Projektnehmer, wissenschaftliche oder allgemeine Öffentlichkeit oder Beirat selbst) beträchtlich variieren. Daneben gibt es auch sehr unterschiedliche Anforderungen an die Mitglieder und deren Rekrutierung, an die konkrete Arbeit des Beirates und an die Rahmenbedingungen, wie an den Grad der Vertraulichkeit der Beiratsarbeit. Hier sind durchaus Ziel- und Interessenskonflikte denkbar und möglich. Es lassen sich unterschiedliche Formen von Beiräten, je nach den Beziehungen zwischen Beirat, Projektträger bzw. Auftraggebern und Projektnehmern unterscheiden. Als Grundsatzforderungen sollten Fachkompetenz und Unabhängigkeit im Vordergrund stehen. Nicht für jedes Projekt oder jede Institution ist ein Beirat notwendig. Deshalb ist das Einsetzen eines Beirates, auch vor dem Hintergrund begrenzter Personal- und Zeitressourcen stets kritisch zu hinterfragen. Bei Projekten zu gesellschaftspolitisch relevanten Themen oder mit politischer Brisanz kann zur Unterstützung des Wissenstransfers und der Kommunikation der Ergebnisse in der Öffentlichkeit ein Beirat einberufen werden. Zusammensetzung und Größe des Beirats sollten von Auftragnehmer und Auftraggeber im gegenseitigen Einverständnis festgelegt werden. Gerade aufgrund der vielfältigen Kontexte, Erwartungen, Ziele und Aufgaben, die für eine Beiratsarbeit denkbar sind, ist es wichtig, diese frühzeitig und im Konsens präzise zu definieren und transparent darzustellen. Die epidemiologischen Fachgesellschaften schlagen nachfolgende Regeln und Leitlinien im Umgang mit Beiräten und für Beiratsmitglieder vor. Abweichungen von einzelnen Leitlinien sind generell möglich, diese sollten aber zu Beginn der Beiratsarbeit explizit geregelt und für alle Beteiligten transparent gemacht werden.

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gepostet von DGSMP veröffentlicht im März 2010