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Die Geschäftsordnung der DGSMP

beschlossen in der Mitgliederversammlung am 23.02.2022

Vorbemerkung

Grundlage der DGSMP ist die aktuelle und gültige Satzung, in der auch der Zweck der Fachgesellschaft niedergelegt ist. Ebenso enthält sie die Bestimmungen über die Mitgliedschaft, über Rechte und Pflichten der Mitglieder, der Organe und Gliederung der Gesellschaft sowie die Regelungen bei Auflösung der Gesellschaft. Die Geschäftsordnung (GO) enthält die Ressorteinteilung, die wichtigsten Aufgaben, Tätigkeiten und Verantwortungen, ergänzt Ausführungen in der Satzung und definiert feste Regeln, um einen reibungslosen Ablauf und ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten.

§ 1 Vorstand

Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus 11 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus:

  • geschäftsführendem Vorstand nach § 26 BGB:
    1. Präsidentin bzw. Präsident
    2. Vizepräsidentin bzw. Vizepräsident
    3. Geschäftsführerin bzw. Geschäftsführer
  • zwei Beisitzenden zur Unterstützung des BGB-Vorstands:
    4. Beisitzende
    5. Beisitzende
  • jeweils einer/einem Ressortverantwortlichen aus den folgenden 6 Ressorts:
    6. Ressort: Epidemiologie und Methoden der Gesundheitsforschung
    7. Ressort: Praktische Sozialmedizin und Rehabilitation
    8. Ressort: Prävention und Gesundheitsförderung
    9. Ressort: ÖGD und Public Health
    10. Ressort: Gesundheitssystemforschung, Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung
    11. Ressort: Gender und Intersektionalität

Eine transparente namentliche Veröffentlichung aller ressortverantwortlichen Vorstandsmitglieder und stellvertretenden Ressortleitungen einschließlich deren Tätigkeitsbezeichnung erfolgt auf der DGSMP-Webseite.

§ 2 Aufgaben des Vorstandes

BGB-Vorstand

  • Vertretung der DGSMP nach außen, gerichtlich und außergerichtlich
  • Organisation und Finanzen einschließlich Politikberatung
  • Abnahme von Stellungnahmen/Veröffentlichungen der Arbeitsgruppen oder Ressorts
  • Abgabe von Stellungnahmen
  • Forschung und Lehre

Beisitzende

  • Medien/Kommunikation
  • Jahrestagungen

BGB-Vorstand und Beisitzende

  • AWMF (Leitlinien)

Ressortverantwortliche (ggf. unter Beteiligung von Arbeitsgruppen):

  • DGSMP-Stellungnahmen (alle Ressorts, je nach Schwerpunkt)
  • Beteiligung an/Review von neuen Leitlinien (alle Ressorts, je nach Schwerpunkt)
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung (alle Ressorts, je nach Schwerpunkt)
  • Jahrestagung: Sichtung der Ressortspezifischen Abstracts, Organisation von Workshops, Sessions mit den AGn der Ressorts
  • Kommunikationsstrategie für die Ressorts
  • Nachwuchsförderung
  • Kommunikation mit und Koordination der Arbeitsgruppen

§ 3 Arbeitsgruppen

Die Gründung und Auflösung der Arbeitsgruppen der Fachgesellschaft wird auf Vorschlag eines Ressorts nach Beschluss des Vorstands und nach Zustimmung der Mitgliederversammlung vom Vorstand vollzogen. Die Arbeitsgruppen ordnen sich einem Ressort zu, dem sie ihre jährlichen Tätigkeitsberichte schriftlich erstatten.

Es findet mindestens einmal jährlich eine gemeinsame Sitzung aller Arbeitsgruppen des Ressorts und nicht in Arbeitsgruppen gebundener Mitglieder, die sich einem Ressort zugehörig fühlen, zur Planung der Themenschwerpunkte und Aktivitäten im folgenden Jahr statt (jährliche Ressortsitzung).

Die Arbeitsgruppen können der Mitgliederversammlung einen gemeinsamen Vorschlag für die beiden Ressortverantwortlichen unterbreiten. Es ist dabei sowohl eine Leitung mit Stellvertretung als auch ein gleichberechtigtes Team von zwei Verantwortlichen möglich.

§ 4 Tätigkeitsberichte

Die AG-Leitungen erstellen jährliche Tätigkeitsberichte der Arbeitsgruppen bis spätestens vier Wochen vor der Jahrestagung und stellt diese der Ressortleitung zur Verfügung. Die Ressortleitung erstellt für das Protokoll der Mitgliederversammlung einen zusammengefassten Bericht aller AGn des Ressorts. Die AG-Leitung erstattet mündlich einen Kurzbericht (ca. 2 min.) der Aktivitäten auf der Mitgliederversammlung.

Durch die AG-Leitung wird jeweils zum Jahresabschluss ein schriftlicher Kurzbericht der Aktivitäten der Arbeitsgruppe für die DGSMP-Website erstellt und an die/den Medienbeauftragten übergeben.

Die Ressortleitung prüft und aktualisiert jeweils zum Jahresbeginn den Ressortauftritt und die dazu gehörenden Themenblöcke der Website.

§ 5 Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträger

  • Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgersind im Vorstand festzulegen.
  • Alle Mandate sind in einer Liste aufzuführen und die namentlichen Zuständigkeiten festzuhalten, einschließlich der Erreichbarkeit der Trägerinnen bzw. Träger (Mailadresse, Telefonnummer)
  • Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträger tragen einmal jährlich den Vorstandsmitgliedern vor, sowie jeweils bei aktueller Notwendigkeit z. B. für Beschlussfassungen.

§ 6 Sitzungen

  • Vorstandssitzungen finden i.d.R. einmal monatlich statt.
  • Die Teilnahme an den Sitzungen wird von den Vorstandsmitgliedern erwartet. Bei Nichtteilnahme ist dies in schriftlicher Form (bzw. per Email) an die Sitzungsleitung zu kommunizieren.
  • Grundsätzlich ist die Anwesenheit eines Mitglieds in Ressortverantwortung pro Ressort für jede Sitzung vorgesehen.

§ 7 Tagesordnung

  • Die Tagesordnung wird von der Sitzungsleitung der Vorstandssitzungen erstellt.
  • Die Tagesordnung muss alle vorgesehenen Beratungsthemen der Vorstandsmitglieder enthalten, die bis 4 Tage vor der Sitzung bei der Sitzungsleitung eingegangen sind.
  • Die Tagesordnung ist den Vorstandsmitgliedern mind. 3 Tage vor dem Sitzungstermin schriftlich mitzuteilen.

§ 8 Sitzungsleitung

Die Sitzungen des Vorstands werden von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten geleitet, bei Verhinderung leitet die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident.

§ 9 Beratungs- und Beschlussgegenstände

  • Gegenstand der Beratung und Abstimmung sind nur die in der Tagesordnung festgelegten Punkte.
  • Angelegenheiten, die nicht in der Tagesordnung enthalten sind, werden zur Beschlussfassung zugelassen, wenn die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmt.

§ 10 Beschlussfassung

  • Zur Abstimmung sind nur die in den Vorstandssitzungen anwesenden Mitglieder des Vorstands berechtigt. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
  • Beschlussfähigkeit besteht ab einer Anwesenheit von mehr als der Hälfte (6) der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder. Für Beschlüsse gilt die absolute Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
  • Jedes Ressort hat eine Stimme.
  • Über die Form der Abstimmung bestimmt die/der Sitzungsleitende.

§ 11 Niederschrift/Protokolle

  • Über Vorstandssitzungen ist ein Sitzungsprotokoll zu fertigen. Das Protokoll muss umfassen: Datum und Uhrzeit der Versammlung, eine Namensliste der Teilnehmenden, die Feststellung der Beschlussfähigkeit, die Tagesordnung, Anträge zur Tagesordnung, die Beschlüsse unter Angabe des Abstimmungsergebnisses. Auf Verlangen von Vorstandsmitgliedern müssen abgegebene Erklärungen in das Protokoll aufgenommen werden.
  • Das Sitzungsprotokoll ist als Entwurf an alle Sitzungsteilnehmenden zu übermitteln. Änderungswünsche sind schriftlich an die Protokollantin/den Protokollanten und an die Sitzungsteilnehmenden zu senden.
  • Die Abnahme des Protokolls erfolgt in der darauffolgenden Vorstandssitzung.
  • Das Protokoll wird anschließend in der Geschäftsstelle archiviert.

§ 12 Regelung gemäß § 6 Satz 2 der Satzung

Neumitglieder, die sich noch in einem einschlägigen Bachelor- oder Masterstudium befinden, können auf Antrag und durch Nachweis der Immatrikulationsbescheinigung bis zum Ende des Studiums von der Beitragszahlung befreit werden.

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