Personbezogene Faktoren sind in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) nicht klassifiziert, sie können aber relevante Einflussfaktoren auf die Funktionsfähigkeit eines Menschen mit Beeinträchtigungen darstellen. Ihre Berücksichtigung ist deshalb bei der Beschreibung der Wechselwirkungen zwischen dem Gesundheitsproblem eines Menschen und seinem Lebenshintergrund auf der Grundlage des bio-psycho-sozialen Modells der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2001) für die Ermittlung individueller Bedarfe und passgenauer Interventionen und Strategien erforderlich.
Bereits 2010 hat die DGSMP auf Vorarbeiten aus der MDK-Gemeinschaft einen breit angelegten Entwurf zu dieser Komponente der ICF für den deutschen Sprachraum vorgelegt sowie 2012 mit Beispielen konkretisiert und veröffentlicht. Seither wird die von der DGSMP vorgeschlagene Systematik in Publikationen rezipiert und im Rehabilitationswesen genutzt. Wertvolle Hinweise sowohl der Fachebene als auch von Menschen mit bestehenden oder drohenden Teilhabebeeinträchtigungen haben 2017 einen Überarbeitungsprozess angestoßen.
Für die Befassung mit den Personbezogenen Faktoren im Rahmen der seit 2018 gesetzlich geforderten umfassenden Bedarfsermittlung stellt die DGSMP nachfolgend die Langfassung ihrer 2019 überarbeiteten Systematik zur Verfügung:
››› Langfassung der DGSMP Systematik zu den Personbezogenen Faktoren als PDF downloaden
Erläuterungen zum Überarbeitungsprozess können ebenfalls, mit freundlicher Genehmigung des Thieme-Verlages, frei verfügbar über diesen Link heruntergeladen werden:
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Die Systematik zu den Personbezogenen Faktoren wurde im Jahr 2020 überarbeitet. Die Publikaion ist in der australischen Zeitschrift für Rehabilitationsberatung erschienen: