Stellungnahmen zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Stellungnahmen zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Vor dem Hintergrund des Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – GKV-BStabG) wurden zwei aktuelle Stellungnahmen veröffentlicht. Sowohl das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung e. V. als auch die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e. V. äußern sich zu den geplanten GKV-Sparplänen.

Die Stellungnahme des Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF) zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes kritisiert vor allem den stark fiskalisch geprägten Ansatz: Zwar wird die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen anerkannt, jedoch warnt das DNVF davor, dass kurzfristige Ausgabenkürzungen ohne versorgungswissenschaftliche Grundlage zentrale Ziele wie Versorgungsqualität, Patientensicherheit, Bedarfsgerechtigkeit und Chancengleichheit gefährden. Besonders abgelehnt werden die geplanten Kürzungen des Innovationsfonds, da dieser als zentraler Treiber für evidenzbasierte Innovationen, Digitalisierung und langfristige Effizienzgewinne gilt; seine Schwächung würde die Entwicklung und Erprobung neuer Versorgungsformen behindern sowie die Datengrundlage für fundierte gesundheitspolitische Entscheidungen verschlechtern. Insgesamt plädiert das DNVF für strukturelle, evidenzbasierte Reformen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen, um die Finanzprobleme der GKV nachhaltig zu lösen. Zur Stellungnahme: https://www.dnvf.de/files/theme_files/pdf/PDF-Stellungnahme/2026%2004%2022%20Stellungnahme%20Referentenentwurf%20BMG%20GKV-BStabG.pdf

Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) zu den geplanten Sparmaßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung bewertet den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums ambivalent: Positiv hervorgehoben wird vor allem die stärkere Orientierung an evidenzbasierter Medizin sowie die geplante Streichung nicht ausreichend belegter Leistungen. Gleichzeitig kritisiert die DEGAM jedoch eine unausgewogene Verteilung der Einsparungen zulasten der Leistungserbringer, insbesondere der hausärztlichen Versorgung, die zugleich politisch gestärkt werden soll – ein aus ihrer Sicht widersprüchlicher Ansatz. Zudem bemängelt sie ungenutzte Einsparpotenziale bei Arzneimitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen, wo die vorgesehenen Regelungen als zu schwach gelten, obwohl gerade diese Bereiche erhebliche Kostentreiber darstellen. Insgesamt fordert die DEGAM daher eine konsistentere, stärker am Nutzen orientierte und fairer austarierte Reformstrategie. Zur Stellungnahme: https://idw-online.de/de/news869629

gepostet von DGSMP veröffentlicht am 24. April 2026