Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Regierungsentwurf/Bundestags-Drucksache 21/6130)

Die Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP) teilt das Ziel der Bundesregierung, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu sichern. Angesichts der sich zuspitzenden Finanzlage ist es eine zentrale gesundheitspolitische Herausforderung, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung aller Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.

Wir rufen dazu auf, Einsparmaßnahmen so auszugestalten, dass sie weder kurz- noch langfristig zu einer erhöhten Krankheitslast und damit zu kurz- und langfristig steigenden Folgekosten führen, insbesondere bei sozial und gesundheitlich benachteiligten Bevölkerungsgruppen. Die DGSMP fordert den Gesetzgeber deshalb dazu auf, den Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes so nachzubessern, dass Kosteneinsparungen mit einer Stärkung von Prävention verbunden werden, nicht zu Lasten sozial und gesundheitlich benachteiligter Bevölkerungsgruppen gehen und Forschung nicht geschwächt wird. Aus Perspektive der Sozialmedizin und Prävention fordert die DGSMP folgende Anpassungen:

1. Kosteneinsparung durch Stärkung der Primärprävention

Die DGSMP begrüßt das Vorhaben einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke, wie auch von der „FinanzKommission Gesundheit“ zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen ab 2027 im Sinne gesundheitsbezogener Lenkungswirkungen angeregt. Sie verbindet eine spürbare finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer wirksamen strukturellen Präventionsmaßnahme. Die DGSMP kritisiert jedoch, dass dies in einem separaten Gesetz erfolgen soll, und spricht sich dafür aus, entsprechende Maßnahmen bereits im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu regeln, um die zügige Umsetzung dieses gesundheitspolitischen Steuerungsinstruments abzusichern.

Die „FinanzKommission Gesundheit“ empfiehlt neben der oben genannten Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Getränke weitere Konsumsteuern zur Stärkung der Prävention einzuführen. Dies sind gesundheitsbezogene Lenkungsabgaben auf tabakhaltige Produkte und alkoholische Getränke, um sowohl gesundheitliche Risiken zu reduzieren als auch zusätzliche Finanzierungsspielräume für die gesetzliche Krankenversicherung zu erschließen.

Die Forderung der DGSMP: Aufnahme gesundheitsbezogener Lenkungsabgaben auf tabakhaltige Produkte und alkoholische Getränke, vor dem Hintergrund der weiter steigenden Finanzlücke in der GKV, in das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Entsprechende Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Tabaksteuer und der Spirituosenbesteuerung sollten zweckgebunden in den Gesundheitsfonds einfließen, um die Finanzierung von Prävention zu unterstützen. Gleichzeitig fördern sie nachweislich die Gesundheit der Bevölkerung und können eine wichtige Säule der bereichsübergreifenden Prävention sein.

2. Schutz vulnerabler Gruppen zur Vermeidung gegenläufiger Effekte und unerwarteter Kostensteigerungen im Gesundheitswesen

Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt nicht die Folgen der geplanten Kosteneinsparungen für Menschen in schwieriger sozialer Lebenslage (niedriges Einkommen, prekäre Beschäftigung). Diese Bevölkerungsgruppen tragen die höchste Krankheitslast, verfügen häufig aber über geringe Ressourcen und sind deshalb von Maßnahmen wie den erhöhten Zuzahlungen und Eigenanteilen besonders stark betroffen. Während einkommensstarke Versicherte Zuzahlungen und Leistungseinschränkungen kompensieren können, führen finanzielle Mehrbelastungen bei vulnerablen Gruppen nachweislich zu einem medizinischen Rückzugsverhalten (Vermeidung von Arztbesuchen, Nichteinlösen von Rezepten). Der neue Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent für nicht erwerbstätige Lebenspartner:innen belastet besonders Familien mit geringen Einkommen. Die Möglichkeiten der Kostenerstattung können dem nicht hinreichend entgegenwirken. Die im Gesetz vorgesehenen Belastungen bergen damit das Risiko, dass Erkrankungen zu spät diagnostiziert und Therapien zu spät begonnen werden und damit der beabsichtigten Kosteneinsparung entgegenwirken, wenn Erkrankungen zu spät erkannt oder therapiert werden.

Die Forderung der DGSMP: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll um eine soziale Komponente ergänzt werden. Menschen in schwieriger sozialer Lage müssen durch gezielte vorabgreifende Befreiungsregelungen geschützt werden. Dies gilt auch für die geplanten Regelungen zur beitragsfreien Mitversicherung.

3. Tatsächliche finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Streichung versicherungsfremder Leitungen

Die „FinanzKommission Gesundheit“ empfiehlt in ihrem ersten Bericht ausdrücklich eine stärkere und systematische Finanzierung versicherungsfremder bzw. gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Steuermitteln des Bundes, um die beitragsfinanzierte gesetzliche Krankenversicherung zu entlasten und die Beitragssatzstabilität zu sichern. Der Gesetzentwurf hingegen sieht vor, die Leistungsausgaben für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden weiter in erheblichem Maße von den gesetzlichen Krankenkassen finanzieren zu lassen. Erst im Jahr 2051 sollen diese Ausgaben vollständig durch Steuermittel gedeckt werden. Durch die gleichzeitige Kürzung des Bundeszuschusses von 2 Mrd. € wird der potenzielle Effekt auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung vorerst aufgehoben.

Die Forderung der DGSMP: Die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen, insbesondere die Gesundheitsversorgung der Bürgergeldbeziehenden sollten adäquat aus Steuermitteln erfolgen, so dass eine effektive Entlastung der Finanzlage der gesetzlichen Krankversicherung erfolgen kann.

4. Forschung für die Identifizierung effizienter Strukturen in der Versorgung nicht kürzen

Die Kürzung der Mittel des Innovationsfonds sieht die DGSMP kritisch. Kontinuierliche Versorgungsforschung und die Entwicklung neuer Versorgungsformen sind gerade in Zeiten knapper Mittel erforderlich, um eine effiziente Versorgung abzusichern. Einerseits um Über-, Unter- und Fehlversorgung im Gesundheitswesen insbesondere mit Blick auf vulnerable Bevölkerungsgruppen aufzudecken und um Ansatzpunkte zu deren Überwindung zu entwickeln. Andererseits um Versorgungsstrukturen zu erproben, die eine effizientere Ausgestaltung des Gesundheitssystems ermöglichen und diese in die Regelversorgung zu überführen. Dabei wäre mit Blick auf die Herausforderungen, denen die Gesundheitsversorgung in Deutschland gegenübersteht, eine stärkere Fokussierung auf sozialgesetzbuchübergreifende Ansätze wünschenswert, um komplexe Probleme sektorübergreifend adressieren zu können. Stärker als bisher ist deswegen der Beitrag des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zur Verbesserung der Versorgung und der Prävention in der Forschung zu integrieren.

Die Forderung der DGSMP: Die Mittel des Innovationsfonds sollten nicht gekürzt, sondern zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Versorgungsforschung und der Entwicklung neuer Versorgungsformen verstetigt und gegebenenfalls ausgebaut werden. Dabei sind insbesondere eine stärkere Fokussierung auf sozialgesetzbuchübergreifende, sektorübergreifende Ansätze sowie eine systematische Integration des Öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderlich.

gepostet von DGSMP veröffentlicht am 18. Juni 2026